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AGB's & Impressum

Das Copyright für den gesamten Internetauftritt liegt bei leboudoir.info. Inhalte dürfen nicht in einem anderen Zusammenhang verwendet und kopiert werden. Für Informationen auf dieser Website werden sämtliche Haftungsansprüche ausgeschlossen.

 

Alle hier verwendeten Namen, Begriffe, Zeichen und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.

 

Christa Durante - Le Boudoir Make-Up Studio 

Tscharnerstrasse 11 / 3007 Bern

Mobil: +41 (0)79 483 69 88

christa.durante@leboudoir.info 

 

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Fragen und Kommentare

Bei Fragen und für Anregungen und Kommentare zum Thema, wenden Sie sich bitte per Mail an mich.

 

Rechtliche Angaben

 

Vertretungsberechtigt: Christa Durante

Verantwortlicher: Christa Durante

Technischer Kontakt & Design: www.connydesign.ch

 

Persönliche Daten, die beim Ausfüllen eines Formulares übermittelt werden, sind vertraulich und werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

© 2024 Christa Durante / leboudoir.info

Allgemeine Geschäftsbedingungen

KUNDENSHOOTING
Geltungsbereich 

1 – Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.

2 – Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte der Fotografin durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung der Fotografin durch den Kunden.

3 – Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen der Fotografin.
Leistungen der Fotografin, Rechte und Pflichten des Kunden

4 – Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen der Fotografin. ES WERDEN KEINE UNBEARBEITETEN FOTOS ABGEGEBEN. Wenn ihr das Shooting und die Work-Shops bei mir macht, erklärt Ihr Euch damit einverstanden. Ich lasse mich auf keine Diskussionen diesbezüglich ein!

5 – Die ausgehändigten Bilder dürfen nicht bearbeitet, in irgend einer Form verändert oder mit Filtern versehen werden.

6 – Die Fotografin ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrags erforderlich sind, zuständig.

7 – Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann die Fotografin Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen, etc.).

8 – Der Kunde erkennt an, dass es sich beim von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt.

9 – Digital hergestellte Bilder (RAW-Dateien), bleiben im Eigentum der Fotografin. Der Kunde hat kein Retentionsrecht an überlassenem Bildmaterial.

10 – Der Kunde hat ihm zur Verfügung gestelltes Bildmaterial mit aller Sorgfalt zu behandeln.

11 – Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.

12 – Kommt der Kunde der Verpflichtung (gemäss Ziffer 12) nicht nach oder verschiebt er eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat die Fotografin Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten Honorars für die Aufnahmesitzung.

13 – Es obliegt nicht der Fotografin, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind.

14 – Die Fotografin darf den Kunden als Referenz angeben, namentlich in schriftlicher oder elektronischer (Internet) Form.
 
Nutzungsrechte

15 – Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte.

16 – Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, der Fotografin eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens aber von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive) zu bezahlen.

17 – Die Fotografin kann das Bildmaterial für Eigenwerbung nutzen, falls dies nicht erwünscht ist muss der Kunde dies mitteilen. Die Preise sind so berechnet, dass die Fotografin einige Fotos für ihre Website- Gallery benutzen darf.

18 – Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.

19 – Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namens- nennung zu sorgen.

20 – Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch die Fotografin für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte, sorgt die Fotografin dafür, dass durch Abbildung von Personen, Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.
Haftung

21 – Die Fotografin haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Dies gilt auch für die Mängelhaftung.

22 – Die Haftungsbeschränkung (gemäss Ziffer 20) gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen der Fotografin.

23 – Bei Ansprüchen gegen die Fotografin seitens Dritter, die (gemäss Ziffer 12) dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

24 – Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials.
Honorar

25 – Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist am Shootingtag bar zu zahlen.

Eine Quittung für den erhaltenen Betrag wird ausgestellt.

Bei Geschenkgutscheinen erfolgt die Bezahlung per Banküberweisung.

26 – Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

27 – Das Honorar (gemäss Ziffer 24) ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
Gerichtsstand und anwendbares Recht

28 – Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Fotografin auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

29 - Die Anmeldung für ein Photoshooting ist VERBINDLICH.

Eine Terminverschiebung ist kostenlos möglich, diese muss dann aber eingehalten werden. Bei einer weiteren Terminverschiebung muss der Kunde danach einen 2. Ersatztermin innerhalb von 48 Std. Vorschlagen, damit eine zweite Verschiebung kostenlos bleibt, ansonsten verrechnet die Fotografin 50% des gebuchten Shootingpreises. 3.Terminverschiebungen werden ebenfalls mit 50% des gebuchten Shootingpreises verrechnet. Eine  30 Min. Verspätung ohne die Fotografin zu informieren gilt als Nichterscheinen des Kunden und wird verrechnet.

SHOOTINGS auf TFP Basis (gilt auch für Stylisten und Make-Up Artisten, die beim Shooting mitwirken.)

Ich benötige bei Anfragen folgende Angaben

Name:

Adresse:

Telefonnummer:

Mailadresse:

Grösse:

Schuhgrösse:

Kleidergrösse:

Haarfarbe:

Augenfarbe:

Tattoo/ Percing:

Shootingerfahrung Ja/ Nein:

Ich war auf der Website LE BOUDOIR und habe sie mir angeschaut, Ja/ Nein.

Da meine Projekte immer mit sehr grossem Aufwand verbunden sind und ich mit viel Liebe zum Detail alles passende zusammen trage, das oft schon Tage im voraus, erlaube ich mir, falls das TFP Shooting nicht mindestens 3. Tage im Vorfeld abgesagt/ verschoben wird, und auch kein passender Ersatz gefunden wurde, die für das Model und das geplante Shooting, bereits gekauften Sachen wie Blumen, Dekoration, Schuhe, Kleider usw. in Rechnung zu stellen. Quittungen sind immer vorhanden.

Falls du das Shooting mit mir machen möchtest, erklärst du dich hiermit einverstanden.

Du bekommst dafür ein schönes und professionelles  Make-Up/ Hair, Styling inkl. Blumen und eine grosse Auswahl an bezaubernden Photos, bearbeitet inkl. Beautyretouche in hoher Auflösung, die du für deinen persönlichen Gebrauch wie FB, INSTA Sedcard usw. nutzen kannst.

Ich erwarte dafür ein pünktliches Erscheinen, gepflegt, motiviert und ausgeschlafen.

Die Fotografin muss bei Veröffentlichungen der Photos namentlich genannt und mit dem LINK zur

LE BOUDOIR.INFO Website verlinkt werden.

Bitte keine selbstgemachten Handyphotos ohne Erlaubnis mit meiner Homepage verlinken.

Die Photos auf TFP Basis sind für den PRIVATEN gebrauch, sie dürfen NICHT GEWERBLICH genutzt werden.

Beispiele für eine kommerzielle Nutzung, dies gilt für Models, sowohl für Stylisten.

  • Partyflyer

  • E-Mail - Werbung

  • Werbeanzeigen

  • Fernsehspots

  • Bannerwerbung

  • Website Gestaltung/ z. B Hintergrundbilder

  • Allgemein: Alles aus dem Bereich "Werbung" ist kommerzielle Nutzung.

  • Der Fotograf hat die Bilder „geschaffen“ und besitzt demnach auch die Urheberrechte an den Ergebnissen

  • Falls die Photos gewerblich genutzt werden möchten, können diese gerne zu einem vernünftigen Preis erworben werden.

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